Zertifikat nach Prüfung
Geprüfte(r) Sachkundige(r) Flächendesinfektion im Sanitätshaus
- Dauer
- 2 Tage
- Abschluss
- Zertifikat nach bestandener Prüfung
Nächster Termin: 01.12.–02.12.2026, Webschulung
Der Kombi-Lehrgang qualifiziert Mitarbeitende von Sanitätshäusern als Hygienebeauftragte und vermittelt die Sachkunde für die Aufbereitung von Hilfsmitteln, die Medizinprodukte sind. Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.
Wenn Sanitätshäuser Rollstühle, Pflegebetten und andere Hilfsmittel nach der Rückgabe für den Wiedereinsatz aufbereiten, muss jedes Produkt sicher und hygienisch einwandfrei zur nächsten Person gelangen. Der Lehrgang verbindet dafür zwei Qualifikationen: Sie werden als Hygienebeauftragte(r) Ihres Sanitätshauses geschult und erwerben zugleich die Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten. So können Sie Aufbereitung, Hygieneplan und Unterweisungen im Betrieb fachkundig koordinieren.
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte von Sanitätshäusern, die Verantwortung für Hygiene und Aufbereitung übernehmen – etwa aus Werkstatt und Aufbereitung, aus der Filial- oder Betriebsleitung oder aus dem Qualitätsmanagement.
Wer ausschließlich die Sachkunde benötigt, findet sie in der Schulung Sachkunde Aufbereitung von Medizinprodukten & Flächendesinfektion im Sanitätshaus oder im Kurs Geprüfte(r) Sachkundige(r) Flächendesinfektion im Sanitätshaus. Der Lehrgang zur oder zum Hygienebeauftragten ist für alle gedacht, die darüber hinaus das Hygienemanagement des Betriebs verantworten.
Die Übersicht zeigt typische Inhalte des Lehrgangs; das verbindliche Programm erhalten Sie mit Ihrer Anfrage.
Viele Hilfsmittel sind Medizinprodukte – Rollstühle etwa zählen nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Risikoklasse I. Ihre Aufbereitung umfasst nach der EU-Medizinprodukteverordnung Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und ähnliche Verfahren sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technischen und funktionellen Sicherheit eines gebrauchten Produkts (Art. 2 Nr. 39 MDR).
Seit dem 20. Februar 2025 gilt eine neu erlassene Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie nennt die Aufbereitung ausdrücklich als Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Betreiben und Benutzen von Produkten (§ 2 Abs. 1) und regelt, wer bei Produkten, die Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Versorgung bereitgestellt werden, die Betreiberpflichten wahrnimmt: je nach Eigentumsverhältnis der Versorgende – also wer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Produkte bereitzustellen hat – oder der bereitstellende Dritte (§§ 2 und 3).
Mit der Aufbereitung dürfen nur Personen betraut werden, die unter anderem über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügen. Fehlt eine entsprechende Ausbildung, kann für den Nachweis aktueller Kenntnisse die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen berücksichtigt werden (§ 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 MPBetreibV). Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des BfArM beachtet wird (§ 8 Abs. 2).
Weil zurückgenommene Hilfsmittel mit Krankheitserregern verunreinigt sein können, ist auch der Arbeitsschutz gefragt: Je nach Gefährdungsbeurteilung verlangt die Biostoffverordnung eine Betriebsanweisung sowie eine Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich (§ 14 BioStoffV). Rechtsstand: September 2026.
Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung am Kursende erhalten Sie zwei Zertifikate: als Hygienebeauftragte(r) im Sanitätshaus und als Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Zur späteren Auffrischung steht der Rezertifizierungskurs für Hygienebeauftragte zur Verfügung.
Termine für diesen Lehrgang vereinbaren wir auf Anfrage – als Präsenzkurs, als Webkurs oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Die Termine unserer Sachkundeschulungen für Sanitätshäuser finden Sie auf der Terminseite. Sprechen Sie uns an: telefonisch unter +49 351 40870620 oder per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de. Für die verbindliche Anmeldung nutzen Sie das Anmeldeformular zur Ausbildung zum Hygienebeauftragten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei der Erstellung Ihres Hygieneplans.
Formular ausfüllen
Anmeldeformular Ausbildung zum Hygienebeauftragten (DOCX) herunterladen oder die Online-Anmeldung nutzen.
Unterschrieben zurücksenden
Per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de oder per Fax an +49 351 40876750.
Bestätigung erhalten
Sie erhalten eine Bestätigung mit allen Informationen zu Kursort, Ablauf und Unterlagen.
Keine Zeit für Präsenztage? Die modulare Online-Ausbildung zum/zur Hygienebeauftragten läuft ohne feste Termine – zeit- und ortsunabhängig.
Aktuell sind keine weiteren Termine veröffentlicht. Weitere Termine sind ab 6 verbindlichen Anmeldungen möglich – sprechen Sie uns an.
Das hängt nach § 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) davon ab, wem das Produkt gehört. Bleibt es im Eigentum des Versorgenden, nimmt dieser die Betreiberpflichten wahr; stellt ein Dritter – etwa ein Sanitätshaus – auf Veranlassung des Versorgenden ein Produkt bereit, das in seinem Eigentum bleibt, ist er selbst verantwortlich. Geht das Produkt in das Eigentum der Patientin oder des Patienten über, bleibt der Versorgende zuständig, kann die Aufgaben aber ganz oder teilweise vertraglich auf einen Dritten übertragen.
Nicht grundsätzlich. Entscheidend sind die Herstellerangaben und die Risikobewertung des einzelnen Produkts: Hilfsmittel, die nur mit intakter Haut in Berührung kommen, gelten nach der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als unkritische Medizinprodukte, für die Reinigung und Desinfektion vorgesehen sind. Bestehen Zweifel an der Einstufung, ist das Produkt der höheren Risikostufe zuzuordnen.
Je nach Gefährdungsbeurteilung verlangt die Biostoffverordnung eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 BioStoffV).
Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab – als Präsenzkurs, Inhouse-Schulung oder Webkurs.
Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung erhalten Sie zwei Zertifikate: Zertifikat Hygienebeauftragte(r) im Sanitätshaus und Zertifikat Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten.
Termine vereinbaren wir auf Anfrage; ab 6 verbindlichen Anmeldungen können zusätzliche Termine – auch als Inhouse-Kurs – festgelegt werden.
Zertifikat nach Prüfung
Nächster Termin: 01.12.–02.12.2026, Webschulung
Zertifikat nach Prüfung
Nächster Termin: 01.12.–02.12.2026, Webschulung
Zertifikat nach Prüfung
Nächster Termin: 06.11.2026, Webkurs
Wir beraten Sie zu Inhalten, Anerkennung durch Ihre Behörde, Inhouse-Kursen und freien Plätzen.