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Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Erstellung von Hygieneplänen

Wir erstellen Hygieneplan, Desinfektionsplan, Hautschutzplan und Reinigungsplan nach den Daten Ihrer Einrichtung und pflegen sie regelmäßig. Der Hygieneplan legt die innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene fest und sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden.

Hygienepläne

Wir erstellen für Sie nach Ihren Daten Ihren Hygieneplan, Desinfektionsplan, Hautschutzplan und Reinigungsplan.

So profitieren Sie von unserer Erfahrung und erhalten ein rechtssicheres Hygienekonzept.

Regelmäßige Pflege Ihrer hygienerelevanten Pläne.

Ihr Hygiene-, Desinfektions- Hautschutz- und Reinigungsplan sollte regelmäßig, mindesten 1x im Jahr überprüft und aktualisiert werden. Sparen Sie sich den Aufwand, wir kümmern uns darum!

Was gehört in einen Hygieneplan?

Ein Hygieneplan legt die innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene schriftlich fest. Bewährt hat sich eine Gliederung nach den „5 W“ – wer, was, wann, womit und wie –, die auch die KRINKO für die Händehygiene nennt. Vorgeschrieben ist der Plan unter anderem für Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 IfSG wie ambulante OP-Zentren und Dialyseeinrichtungen sowie für Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 35, 36 IfSG). Zudem verlangt die TRBA 250 von Arbeitgebern im Gesundheitsdienst einen schriftlichen Hygieneplan für die einzelnen Arbeitsbereiche.

Typische Inhalte sind:

  • Personalhygiene: Händehygiene, Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung, Hautschutz
  • Reinigung und Desinfektion von Flächen, Geräten und Instrumenten
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Hygiene bei der Behandlung, etwa bei Injektionen, Punktionen und Wundversorgung
  • Umgang mit Medikamenten, Wäsche und Abfällen
  • Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten
  • Verantwortlichkeiten, Unterweisung und Überprüfung

Wie Sie einen Hygieneplan Schritt für Schritt aufbauen, zeigt unser Ratgeber Hygieneplan erstellen.

Unser Vorgehen

  1. Bestandsaufnahme: Sie stellen uns die Daten Ihrer Einrichtung zur Verfügung – Tätigkeiten, Räume, Geräte, eingesetzte Mittel und vorhandene Unterlagen.
  2. Entwurf: Wir erstellen Hygiene-, Desinfektions-, Hautschutz- und Reinigungsplan passend zu Ihrer Einrichtung und dem geltenden Landesrecht.
  3. Abstimmung: Wir klären Rückfragen und passen die Pläne an Ihre Abläufe an.
  4. Einführung: Die Pläne müssen für alle Beschäftigten zugänglich sein. Die Unterweisung Ihres Teams übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen einer Inhouse-Schulung.
  5. Pflege: Wir überprüfen und aktualisieren die Pläne regelmäßig, mindestens einmal im Jahr und bei neuen Geräten, Mitteln oder Rechtsänderungen, wie zuletzt der Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung 2025 und der TRBA 250.

Welche Punkte eines Hygieneplans Behörden bei einer Begehung prüfen, zeigt die Checkliste im Beitrag Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt.

Häufige Fragen

Ist ein Hygieneplan für jede Praxis Pflicht?

Für Einrichtungen wie ambulante OP-Zentren und Dialyseeinrichtungen schreibt § 23 Abs. 5 IfSG Hygienepläne vor; für Arzt- und Zahnarztpraxen mit invasiven Eingriffen können die Länder dies per Verordnung vorsehen. Unabhängig davon verlangt die TRBA 250 von Arbeitgebern im Gesundheitsdienst einen schriftlichen Hygieneplan für die einzelnen Arbeitsbereiche.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Er sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden, außerdem bei neuen Geräten, Verfahren, Mitteln oder Rechtsänderungen. Teilweise ist das ausdrücklich geregelt: In Sachsen müssen Betriebe nach der Sächsischen Hygiene-Verordnung, etwa Tattoo- und Piercingstudios, ihren Hygieneplan mindestens jährlich aktualisieren, Einrichtungen nach der SächsMedHygVO die festgelegten Abläufe jährlich evaluieren.

Was unterscheidet Hygieneplan, Desinfektionsplan und Hautschutzplan?

Der Hygieneplan beschreibt alle innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, welche Flächen und Gegenstände mit welchem Mittel, in welcher Konzentration, wie oft und von wem gereinigt oder desinfiziert werden. Der Hautschutzplan, den die TRBA 250 fordert, regelt Hautreinigung, Hautschutz und Hautpflege der Beschäftigten.

Kann ich einen Muster-Hygieneplan einfach übernehmen?

Muster und Rahmenhygienepläne sind eine gute Grundlage, müssen aber an Tätigkeiten, Räume, Geräte und Mittel der eigenen Einrichtung angepasst werden. Auch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen stellt seine Mustervorlage für Arztpraxen ausdrücklich zur individuellen Anpassung bereit.

Fragen zu Lehrgängen, Beratung oder Gutachten?

Dr. Helge Hanitzsch berät Sie persönlich – telefonisch, per E-Mail oder in einem kurzen Online-Termin.