Zum Inhalt springen
Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio + Sachkunde für Medizinprodukteaufbereitung

Der Kombi-Lehrgang qualifiziert Mitarbeitende aus Kosmetik- und Nagelstudios als Hygienebeauftragte und vermittelt zugleich die Sachkunde für die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten. Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.

  • Hygienebeauftragte
  • Kosmetik & Nagelstudio
  • Neu im Programm

Wo die Haut verletzt werden kann, entscheidet konsequente Hygiene über die Sicherheit Ihrer Kundinnen und Kunden – bei der Pediküre mit schneidenden Instrumenten ebenso wie bei Permanent Make-up oder Microneedling. Der Lehrgang verbindet deshalb zwei Qualifikationen: Sie werden als Hygienebeauftragte(r) Ihres Studios geschult und erwerben zugleich die Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten, also für das sichere Reinigen, Desinfizieren und Sterilisieren wiederverwendbarer Instrumente.

Für wen ist der Lehrgang?

Der Lehrgang richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber sowie Mitarbeitende von Kosmetik- und Nagelstudios, die im Betrieb Verantwortung für die Hygiene übernehmen. Dazu gehören typischerweise der Hygieneplan, die Aufbereitung der Instrumente und die Belehrung des Teams. Besonders wichtig ist die Qualifikation für Studios, die

  • Maniküre und Pediküre mit schneidenden Instrumenten anbieten,
  • Permanent Make-up, Microneedling oder andere Behandlungen durchführen, bei denen die Haut verletzt wird,
  • Instrumente selbst reinigen, desinfizieren oder sterilisieren.

Typische Inhalte

Die Übersicht zeigt typische Inhalte des Lehrgangs; das verbindliche Programm erhalten Sie mit Ihrer Anfrage.

  • Hygienerelevante Gesetze und Verordnungen, u. a. Infektionsschutzgesetz, Landes-Hygieneverordnungen und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • Aufgaben der oder des Hygienebeauftragten im Studio
  • Keime und Krankheitserreger, Übertragungswege – insbesondere über Blut
  • Grundlagen der Reinigung und Desinfektion
  • Händehygiene und Hautschutz
  • Flächendesinfektion am Behandlungsplatz
  • Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten: Risikoeinstufung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Freigabe und Dokumentation
  • Sicherer Umgang mit sterilen Einmalprodukten
  • Hygiene-, Desinfektions- und Hautschutzplan für das Kosmetik- und Nagelstudio
  • Personalhygiene und Schutzkleidung
  • Abfallmanagement, auch für spitze und scharfe Gegenstände
  • Arbeitsschutz und Umgang mit Desinfektionsmitteln
  • Qualitätssicherung im Hygienemanagement
  • Praxisteil
  • Multiple-Choice-Prüfung am Kursende

Rechtlicher Hintergrund

Kosmetik- und Nagelstudios können vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden, wenn bei ihren Tätigkeiten Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können (§ 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Konkrete Anforderungen enthalten die Hygieneverordnungen mehrerer Bundesländer.

In Sachsen gilt die Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO). Sie erfasst ausdrücklich Kosmetik, Maniküre und Pediküre, soweit Instrumente eingesetzt werden, die die Haut oder Schleimhaut durchtrennen oder unbeabsichtigt durchtrennen können (§ 1). Wer diese Tätigkeiten berufsmäßig ausübt, braucht anatomische Grundkenntnisse, Kenntnisse der Hygiene – insbesondere zu Desinfektion, Sterilisation und sterilem Arbeiten – sowie der Arbeitssicherheit. Nachgewiesen werden sie gegenüber dem Gesundheitsamt durch einen entsprechenden Berufsabschluss oder durch Teilnahmebestätigungen passender Lehrgänge mit den vermittelten Inhalten (§ 2). Außerdem schreibt die Verordnung sterile Instrumente vor, wenn die Haut bestimmungsgemäß durchtrennt wird, und verlangt einen Hygieneplan, über den die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu belehren sind (§ 3). Andere Länder, etwa Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben eigene Hygieneverordnungen mit teils abweichenden Details.

Werden im Studio Medizinprodukte aufbereitet, gilt zusätzlich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Mit der Aufbereitung darf nur betraut werden, wer unter anderem über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt (§ 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 5). Seit dem 1. August 2025 gilt die Verordnung außerdem für bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung, etwa Laser- und IPL-Geräte (Geräte mit intensiv gepulstem Licht) zur Haarentfernung oder Hautbehandlung (§ 20 Abs. 2 MPBetreibV in Verbindung mit Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung). Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Sachkunde Medizinprodukteaufbereitung. Rechtsstand: September 2026.

Abschluss und Anerkennung

Den Abschluss bildet eine Multiple-Choice-Prüfung am Kursende. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zwei Zertifikate: als Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio und als Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Ob die Zertifikate als Nachweis nach Ihrer Landesverordnung genügen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt – klären Sie das im Zweifel vor der Buchung. Zur späteren Auffrischung steht der Rezertifizierungskurs für Hygienebeauftragte zur Verfügung.

Termine und Anmeldung

Termine für diesen Lehrgang vereinbaren wir auf Anfrage – als Präsenzkurs, als Webkurs oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Studio. Ob ein offener Kurs geplant ist, sehen Sie auf der Terminseite. Für Fragen zu Inhalten, Dauer und Anerkennung erreichen Sie uns unter +49 351 40870620 oder per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de. Für die verbindliche Anmeldung nutzen Sie das Anmeldeformular zur Ausbildung zum Hygienebeauftragten.

Anmeldung und Ablauf

  1. 1

    Formular ausfüllen

    Anmeldeformular Ausbildung zum Hygienebeauftragten (DOCX) herunterladen oder die Online-Anmeldung nutzen.

  2. 2

    Unterschrieben zurücksenden

    Per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de oder per Fax an +49 351 40876750.

  3. 3

    Bestätigung erhalten

    Sie erhalten eine Bestätigung mit allen Informationen zu Kursort, Ablauf und Unterlagen.

  • Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
  • Anmeldungen bitte bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn.

Keine Zeit für Präsenztage? Die modulare Online-Ausbildung zum/zur Hygienebeauftragten läuft ohne feste Termine – zeit- und ortsunabhängig.

Termine

Aktuell sind keine weiteren Termine veröffentlicht. Weitere Termine sind ab 6 verbindlichen Anmeldungen möglich – sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Muss ein Kosmetik- oder Nagelstudio eine(n) Hygienebeauftragte(n) benennen?

Die Sächsische Hygiene-Verordnung schreibt keine bestimmte Funktionsbezeichnung vor. Sie verlangt aber, dass alle, die dort erfasste Tätigkeiten berufsmäßig ausüben, Hygienekenntnisse besitzen und dem Gesundheitsamt nachweisen, und dass die innerbetrieblichen Hygieneverfahren in einem Hygieneplan dokumentiert sind. Eine geschulte Person, die Hygieneplan, Aufbereitung und Belehrungen koordiniert, erleichtert die Umsetzung im Alltag. In anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten.

Müssen Instrumente im Kosmetik- und Nagelstudio sterilisiert werden?

Das hängt vom Einsatz ab. Nach der Sächsischen Hygiene-Verordnung müssen Instrumente, mit denen die Haut bestimmungsgemäß durchtrennt wird, steril sein; häufig werden dafür sterile Einmalprodukte verwendet, die nur einmal eingesetzt werden. Instrumente, die die Haut nur unbeabsichtigt verletzen können, sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren – und nach einer tatsächlichen Verletzung zusätzlich zu sterilisieren. Andere Länder regeln das ähnlich, teils mit abweichenden Details.

Gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung auch für Kosmetikstudios?

Ja, soweit dort Produkte im Sinne des Medizinprodukterechts betrieben oder benutzt werden. Seit dem 1. August 2025 zählen dazu auch bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung aus Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung, etwa Laser- und IPL-Geräte zur Haarentfernung. Als Betreiber gilt nach der Verordnung auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält.

Wie lange dauert der Lehrgang „Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio + Sachkunde MP-Aufbereitung“?

Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab – als Präsenzkurs, Inhouse-Schulung oder Webkurs.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung erhalten Sie zwei Zertifikate: Zertifikat Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio und Zertifikat Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten.

Wann finden die nächsten Termine statt?

Termine vereinbaren wir auf Anfrage; ab 6 verbindlichen Anmeldungen können zusätzliche Termine – auch als Inhouse-Kurs – festgelegt werden.

Weitere Lehrgänge für Kosmetik & Nagelstudio

Fragen zum Lehrgang?

Wir beraten Sie zu Inhalten, Anerkennung durch Ihre Behörde, Inhouse-Kursen und freien Plätzen.