Zertifikat nach Prüfung
Rezertifizierung HB (Sammelkurs)
- Dauer
- 1 Tag
- Abschluss
- Verlängerung des Zertifikates
Nächster Termin: 06.11.2026, Webkurs
Der Kombi-Lehrgang qualifiziert Mitarbeitende aus Kosmetik- und Nagelstudios als Hygienebeauftragte und vermittelt zugleich die Sachkunde für die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten. Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.
Wo die Haut verletzt werden kann, entscheidet konsequente Hygiene über die Sicherheit Ihrer Kundinnen und Kunden – bei der Pediküre mit schneidenden Instrumenten ebenso wie bei Permanent Make-up oder Microneedling. Der Lehrgang verbindet deshalb zwei Qualifikationen: Sie werden als Hygienebeauftragte(r) Ihres Studios geschult und erwerben zugleich die Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten, also für das sichere Reinigen, Desinfizieren und Sterilisieren wiederverwendbarer Instrumente.
Der Lehrgang richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber sowie Mitarbeitende von Kosmetik- und Nagelstudios, die im Betrieb Verantwortung für die Hygiene übernehmen. Dazu gehören typischerweise der Hygieneplan, die Aufbereitung der Instrumente und die Belehrung des Teams. Besonders wichtig ist die Qualifikation für Studios, die
Die Übersicht zeigt typische Inhalte des Lehrgangs; das verbindliche Programm erhalten Sie mit Ihrer Anfrage.
Kosmetik- und Nagelstudios können vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden, wenn bei ihren Tätigkeiten Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können (§ 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Konkrete Anforderungen enthalten die Hygieneverordnungen mehrerer Bundesländer.
In Sachsen gilt die Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO). Sie erfasst ausdrücklich Kosmetik, Maniküre und Pediküre, soweit Instrumente eingesetzt werden, die die Haut oder Schleimhaut durchtrennen oder unbeabsichtigt durchtrennen können (§ 1). Wer diese Tätigkeiten berufsmäßig ausübt, braucht anatomische Grundkenntnisse, Kenntnisse der Hygiene – insbesondere zu Desinfektion, Sterilisation und sterilem Arbeiten – sowie der Arbeitssicherheit. Nachgewiesen werden sie gegenüber dem Gesundheitsamt durch einen entsprechenden Berufsabschluss oder durch Teilnahmebestätigungen passender Lehrgänge mit den vermittelten Inhalten (§ 2). Außerdem schreibt die Verordnung sterile Instrumente vor, wenn die Haut bestimmungsgemäß durchtrennt wird, und verlangt einen Hygieneplan, über den die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu belehren sind (§ 3). Andere Länder, etwa Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben eigene Hygieneverordnungen mit teils abweichenden Details.
Werden im Studio Medizinprodukte aufbereitet, gilt zusätzlich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Mit der Aufbereitung darf nur betraut werden, wer unter anderem über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt (§ 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 5). Seit dem 1. August 2025 gilt die Verordnung außerdem für bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung, etwa Laser- und IPL-Geräte (Geräte mit intensiv gepulstem Licht) zur Haarentfernung oder Hautbehandlung (§ 20 Abs. 2 MPBetreibV in Verbindung mit Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung). Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Sachkunde Medizinprodukteaufbereitung. Rechtsstand: September 2026.
Den Abschluss bildet eine Multiple-Choice-Prüfung am Kursende. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zwei Zertifikate: als Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio und als Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Ob die Zertifikate als Nachweis nach Ihrer Landesverordnung genügen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt – klären Sie das im Zweifel vor der Buchung. Zur späteren Auffrischung steht der Rezertifizierungskurs für Hygienebeauftragte zur Verfügung.
Termine für diesen Lehrgang vereinbaren wir auf Anfrage – als Präsenzkurs, als Webkurs oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Studio. Ob ein offener Kurs geplant ist, sehen Sie auf der Terminseite. Für Fragen zu Inhalten, Dauer und Anerkennung erreichen Sie uns unter +49 351 40870620 oder per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de. Für die verbindliche Anmeldung nutzen Sie das Anmeldeformular zur Ausbildung zum Hygienebeauftragten.
Formular ausfüllen
Anmeldeformular Ausbildung zum Hygienebeauftragten (DOCX) herunterladen oder die Online-Anmeldung nutzen.
Unterschrieben zurücksenden
Per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de oder per Fax an +49 351 40876750.
Bestätigung erhalten
Sie erhalten eine Bestätigung mit allen Informationen zu Kursort, Ablauf und Unterlagen.
Keine Zeit für Präsenztage? Die modulare Online-Ausbildung zum/zur Hygienebeauftragten läuft ohne feste Termine – zeit- und ortsunabhängig.
Aktuell sind keine weiteren Termine veröffentlicht. Weitere Termine sind ab 6 verbindlichen Anmeldungen möglich – sprechen Sie uns an.
Die Sächsische Hygiene-Verordnung schreibt keine bestimmte Funktionsbezeichnung vor. Sie verlangt aber, dass alle, die dort erfasste Tätigkeiten berufsmäßig ausüben, Hygienekenntnisse besitzen und dem Gesundheitsamt nachweisen, und dass die innerbetrieblichen Hygieneverfahren in einem Hygieneplan dokumentiert sind. Eine geschulte Person, die Hygieneplan, Aufbereitung und Belehrungen koordiniert, erleichtert die Umsetzung im Alltag. In anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten.
Das hängt vom Einsatz ab. Nach der Sächsischen Hygiene-Verordnung müssen Instrumente, mit denen die Haut bestimmungsgemäß durchtrennt wird, steril sein; häufig werden dafür sterile Einmalprodukte verwendet, die nur einmal eingesetzt werden. Instrumente, die die Haut nur unbeabsichtigt verletzen können, sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren – und nach einer tatsächlichen Verletzung zusätzlich zu sterilisieren. Andere Länder regeln das ähnlich, teils mit abweichenden Details.
Ja, soweit dort Produkte im Sinne des Medizinprodukterechts betrieben oder benutzt werden. Seit dem 1. August 2025 zählen dazu auch bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung aus Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung, etwa Laser- und IPL-Geräte zur Haarentfernung. Als Betreiber gilt nach der Verordnung auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält.
Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab – als Präsenzkurs, Inhouse-Schulung oder Webkurs.
Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung erhalten Sie zwei Zertifikate: Zertifikat Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio und Zertifikat Sachkundige(r) für die Aufbereitung von Medizinprodukten.
Termine vereinbaren wir auf Anfrage; ab 6 verbindlichen Anmeldungen können zusätzliche Termine – auch als Inhouse-Kurs – festgelegt werden.
Zertifikat nach Prüfung
Nächster Termin: 06.11.2026, Webkurs
Wir beraten Sie zu Inhalten, Anerkennung durch Ihre Behörde, Inhouse-Kursen und freien Plätzen.