Hygieneinfobriefe
Mit den Hygieneinfobriefen informieren wir Sie mindestens zweimal im Jahr über Änderungen hygienerelevanter Gesetze, Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen und Technischer Regeln. So erkennen Sie rechtzeitig, ob Hygieneplan, Unterweisungen oder Abläufe angepasst werden müssen.
Wir informieren Sie mindestens zwei Mal im Jahr über aktuelle Änderungen hygienerelevanter Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Leitlinien, Verordnungen, Empfehlungen, TRBA,TRGS, BGR, BGV, GUV und ähnlichem.
So sind Sie über alle gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig informiert und sind auf der sicheren Seite!
Welche Themen behandeln die Hygieneinfobriefe?
Die Hygieneinfobriefe greifen Änderungen auf, die für den Hygienealltag in Praxen und Einrichtungen relevant sind. Dazu gehören:
- Gesetze und Verordnungen, etwa Infektionsschutzgesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Biostoffverordnung und Hygieneverordnungen der Länder
- Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe und für Gefahrstoffe (TRBA, TRGS) sowie Regeln und Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- Leitlinien und Durchführungsbestimmungen
Wie schnell sich Anforderungen ändern, zeigen jüngere Beispiele: Seit dem 20. Februar 2025 gilt eine neu gefasste Medizinprodukte-Betreiberverordnung, in der die Aufbereitung in den §§ 8 und 9 geregelt ist. Die TRBA 250 für den Gesundheitsdienst wurde im November 2025 neu gefasst, und die KRINKO hat 2023 ihre Empfehlung zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Infektionsprävention aktualisiert. Solche Änderungen können Hygieneplan, Unterweisungen und Dokumentation betreffen.
So erhalten Sie die Hygieneinfobriefe
Sprechen Sie uns an – telefonisch unter +49 351 40870620, per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de oder über unser Kontaktformular. Wir informieren Sie über Bezug und Konditionen.
Ergibt sich aus einer Änderung Handlungsbedarf, unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung Ihres Hygieneplans oder mit einer Inhouse-Schulung für Ihr Team.
Häufige Fragen
Wie oft erscheinen die Hygieneinfobriefe?
Mindestens zweimal im Jahr. Sie informieren über aktuelle Änderungen hygienerelevanter Gesetze, Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen und Technischer Regeln.
Für wen sind die Hygieneinfobriefe gedacht?
Für Einrichtungen im Gesundheits-, Pflege- und Dienstleistungsbereich, die Hygienevorschriften umsetzen müssen, etwa Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Sanitätshäuser, podologische Praxen, Piercing- und Kosmetikstudios. Sie eignen sich auch für Hygienebeauftragte, die ihr Wissen zwischen zwei Fortbildungen aktuell halten wollen.
Ersetzen die Hygieneinfobriefe die Unterweisung oder eine Rezertifizierung?
Nein. Die Infobriefe informieren über Änderungen, ersetzen aber weder die mündliche, mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten nach der Biostoffverordnung noch die Auffrischung von Qualifikationen, etwa die Rezertifizierung für Hygienebeauftragte.
Passend dazu
- Hygienepläne Wir erstellen und pflegen Ihren Hygieneplan, Desinfektionsplan, Hautschutzplan und Reinigungsplan – auf Ihre Einrichtung zugeschnitten und jährlich aktualisiert.
- Inhouse Hygieneschulungen, Workshops Jährliche Hygieneunterweisung Ihrer Mitarbeitenden in Ihren Räumen oder ein kompletter Hygieneworkshop – Dauer und Themen bestimmen Sie.
- Rezertifizierung HB (Sammelkurs) Rezertifizierung für Hygienebeauftragte als eintägiger Webkurs für alle Fachrichtungen: Updates, Wiederholung, Austausch und Verlängerung des Zertifikats.
- Kontakt Telefon, E-Mail und Kontaktformular.
Fragen zu Lehrgängen, Beratung oder Gutachten?
Dr. Helge Hanitzsch berät Sie persönlich – telefonisch, per E-Mail oder in einem kurzen Online-Termin.