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Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Inhouse Hygieneschulungen, Workshops

Wir schulen Ihr Team in Ihren eigenen Räumen – als jährliche Hygieneunterweisung oder als Workshop, dessen Dauer und Themen Sie bestimmen. Die Unterweisung nach Biostoffverordnung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.

Kommen Sie mit uns Ihrer Verpflichtung zur jährlichen Hygieneunterweisung Ihrer Mitarbeiter nach. Wir schulen Sie in Ihren Räumen.

Gern führen wir für Sie auch einen kompletten Hygieneworkshop durch. Sie bestimmen die Dauer und die Themen! Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um den Rest!

Mögliche Themen

Die Inhalte richten sich nach Ihrer Einrichtung, Ihren Tätigkeiten und Ihrem Hygieneplan. Mögliche Themen sind zum Beispiel:

  • Händehygiene und Hautschutz
  • persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
  • Flächenreinigung und -desinfektion
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Umgang mit Abfällen und Wäsche
  • Schutz vor Nadelstichverletzungen und Verhalten nach einer Exposition
  • Umgang mit Patienten mit übertragbaren Krankheiten oder multiresistenten Erregern
  • sicherer Umgang mit Desinfektionsmitteln
  • Inhalte und Neuerungen Ihres Hygieneplans

Rechtlicher Hintergrund: die jährliche Unterweisung

Die Pflicht zur jährlichen Unterweisung ergibt sich vor allem aus der Biostoffverordnung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage der aktuellen Betriebsanweisung mündlich über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden – vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen und in verständlicher Form und Sprache. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 Abs. 2 und 3 BioStoffV). Zur Unterweisung gehört außerdem eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung, bei Bedarf unter Beteiligung der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes.

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, etwa Desinfektionsmitteln, gilt dasselbe Intervall (§ 14 Abs. 2 GefStoffV). Landesrecht kann weitere Belehrungen vorschreiben: In Sachsen müssen etwa Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen ihr Personal mindestens jährlich über die Hygienepläne informieren (§ 12 SächsMedHygVO), Betriebe, die unter die Sächsische Hygiene-Verordnung fallen, etwa Tattoo- und Piercingstudios, ihre Beschäftigten mindestens jährlich über den Hygieneplan belehren (§ 3 Abs. 6 SächsHygVO).

Ablauf

  1. Abstimmung: Sie nennen Zielgruppe, Themen, gewünschte Dauer und Termin.
  2. Vorbereitung: Wir passen die Inhalte an Ihren Hygieneplan, Ihre Betriebsanweisungen und Ihre Geräte an.
  3. Schulung vor Ort: in Ihren Räumen, praxisnah und mit Zeit für Fragen. Inhouse-Schulungen bieten wir bundesweit an.
  4. Dokumentation: Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung halten Sie schriftlich fest und lassen sie von den Teilnehmenden unterschreiben; die Unterlagen dafür stimmen wir mit Ihnen ab.

Wie konsequent die geschulten Regeln im Alltag umgesetzt werden, lässt sich anschließend mit einer Compliance-Prüfung überprüfen.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Hygieneunterweisung stattfinden?

Nach § 14 Abs. 3 BioStoffV vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen und in einer verständlichen Form und Sprache. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Kann eine externe Schulung die Unterweisung durch den Arbeitgeber ersetzen?

Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, denn er muss sicherstellen, dass die Unterweisung stattfindet. Eine externe Fachkraft kann sie durchführen oder unterstützen, wenn die Inhalte auf Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Arbeitsplätze der Einrichtung abgestimmt sind.

Wer sollte an der Hygieneunterweisung teilnehmen?

Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben – in Praxen und Pflegeeinrichtungen in der Regel das gesamte Team einschließlich eigener Reinigungskräfte. Neue Mitarbeitende sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu unterweisen.

Wie lange dauert eine Inhouse-Schulung?

Das bestimmen Sie: von einer kompakten jährlichen Unterweisung bis zum ausführlichen Workshop. Dauer und Themen stimmen wir auf Ihre Einrichtung und Ihr Team ab.

Fragen zu Lehrgängen, Beratung oder Gutachten?

Dr. Helge Hanitzsch berät Sie persönlich – telefonisch, per E-Mail oder in einem kurzen Online-Termin.