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Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Hygienebeauftragte(r) im Hotel- und Gaststättenwesen

Der Lehrgang qualifiziert Fach- und Führungskräfte aus Hotellerie und Gastronomie als Hygienebeauftragte, die das betriebliche Hygienemanagement koordinieren – von Lebensmittelhygiene und HACCP-gestützten Eigenkontrollen bis zu Reinigung, Desinfektion und Belehrungen. Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab.

  • Hygienebeauftragte
  • Hotel & Gastronomie
  • Neu im Programm

In Hotels und Gaststätten hängen Lebensmittelsicherheit, Gästezufriedenheit und das Ergebnis amtlicher Kontrollen unmittelbar von gelebter Hygiene ab. Als Hygienebeauftragte(r) bündeln Sie diese Aufgaben im Betrieb: Sie halten Hygiene- und Reinigungspläne aktuell, begleiten die Eigenkontrollen und sorgen dafür, dass Schulungen und Belehrungen stattfinden und dokumentiert werden. Der Lehrgang vermittelt das dafür nötige Wissen – praxisnah für Küche, Service und Housekeeping.

Für wen ist der Lehrgang?

Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Hotellerie und Gastronomie, die im Betrieb Verantwortung für die Hygiene übernehmen oder übernehmen sollen, zum Beispiel:

  • Küchenchefinnen und Küchenchefs, Küchenleitungen,
  • Hotel-, Restaurant- und Betriebsleitungen,
  • Leitungen im Housekeeping,
  • Inhaberinnen und Inhaber von Hotels, Pensionen und Gaststätten.

Für die Schulung des gesamten Teams vor Ort bieten wir zusätzlich Inhouse-Hygieneschulungen an.

Typische Inhalte

Die Übersicht zeigt typische Inhalte des Lehrgangs; das verbindliche Programm erhalten Sie mit Ihrer Anfrage.

  • Hygienerelevante Gesetze und Verordnungen: EU-Lebensmittelhygieneverordnung, Lebensmittelhygiene-Verordnung und Infektionsschutzgesetz
  • Aufgaben der oder des Hygienebeauftragten im Hotel- und Gaststättenbetrieb
  • Grundlagen der Mikrobiologie: Krankheitserreger und lebensmittelbedingte Erkrankungen
  • Personalhygiene, Händehygiene und Arbeitskleidung
  • Eigenkontrollen nach den HACCP-Grundsätzen und ihre Dokumentation
  • Warenkontrolle, Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
  • Reinigung und Desinfektion in Küche, Service und Gästebereichen
  • Reinigungs-, Desinfektions- und Hautschutzplan
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen
  • Abfallmanagement
  • Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz organisieren und dokumentieren
  • Hygiene im Housekeeping und Umgang mit Wäsche
  • Qualitätssicherung im Hygienemanagement
  • Multiple-Choice-Prüfung am Kursende

Rechtlicher Hintergrund

Die Verantwortung für sichere Lebensmittel trägt der Betrieb selbst: Nach der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer (Art. 1). Er muss ständige Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen (Art. 5). HACCP steht für Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte: Gefahren werden ermittelt, kritische Kontrollpunkte festgelegt, überwacht und dokumentiert. Zudem muss der Unternehmer sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden; wer das HACCP-Verfahren entwickelt und anwendet, muss darin angemessen geschult sein (Anhang II Kapitel XII). 2021 wurden die Anhänge der Verordnung unter anderem zum Allergenmanagement und zur Lebensmittelsicherheitskultur geändert (VO (EU) 2021/382).

Die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung ergänzt: Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur Personen herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, die aufgrund einer Schulung über entsprechende Fachkenntnisse verfügen; die zuständige Behörde kann den Nachweis verlangen (§ 4 LMHV).

Hinzu kommt das Infektionsschutzgesetz. Wer in Küchen von Gaststätten arbeitet oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel – etwa Fleisch, Milch- und Eiprodukte – mit diesen in Berührung kommt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt (§ 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 IfSG). Danach belehrt der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG).

Hygienebeauftragte unterstützen die Betriebsleitung dabei, diese Pflichten im Alltag umzusetzen; die rechtliche Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Rechtsstand: September 2026.

Abschluss und Anerkennung

Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung am Kursende erhalten Sie das Zertifikat Hygienebeauftragte(r) im Hotel- und Gaststättenwesen. Wichtig: Das Zertifikat ersetzt nicht die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach § 43 Abs. 1 IfSG.

Termine und Anmeldung

Termine für diesen Lehrgang vereinbaren wir auf Anfrage – als Präsenzkurs, als Webkurs oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Ob ein offener Kurs geplant ist, sehen Sie auf der Terminseite. Sprechen Sie uns an: telefonisch unter +49 351 40870620 oder per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de. Für die verbindliche Anmeldung nutzen Sie das Anmeldeformular zur Ausbildung zum Hygienebeauftragten.

Anmeldung und Ablauf

  1. 1

    Formular ausfüllen

    Anmeldeformular Ausbildung zum Hygienebeauftragten (DOCX) herunterladen oder die Online-Anmeldung nutzen.

  2. 2

    Unterschrieben zurücksenden

    Per E-Mail an hanitzsch@hygienehanitzsch.de oder per Fax an +49 351 40876750.

  3. 3

    Bestätigung erhalten

    Sie erhalten eine Bestätigung mit allen Informationen zu Kursort, Ablauf und Unterlagen.

  • Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
  • Anmeldungen bitte bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn.

Keine Zeit für Präsenztage? Die modulare Online-Ausbildung zum/zur Hygienebeauftragten läuft ohne feste Termine – zeit- und ortsunabhängig.

Termine

Aktuell sind keine weiteren Termine veröffentlicht. Weitere Termine sind ab 6 verbindlichen Anmeldungen möglich – sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Ersetzt der Lehrgang die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Nein. Wer erstmals in einer Gaststättenküche arbeitet oder beim Umgang mit den in § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommt, braucht eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt. Die weiteren Belehrungen nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre sind Aufgabe des Arbeitgebers; Hygienebeauftragte können ihn bei Organisation und Dokumentation unterstützen.

Was bedeutet HACCP für ein Hotel oder eine Gaststätte?

HACCP steht für Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Nach Art. 5 der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) müssen Lebensmittelunternehmer ständige Verfahren auf dieser Grundlage einrichten, durchführen und aufrechterhalten: Gefahren ermitteln, kritische Kontrollpunkte festlegen und überwachen, Korrekturmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen vorsehen und alles dokumentieren. Dokumente und Aufzeichnungen müssen der Art und Größe des Betriebs angemessen sein.

Wer muss in einem Gastronomiebetrieb in Lebensmittelhygiene geschult sein?

Nach Anhang II Kapitel XII der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) sind alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit zu überwachen und zu unterweisen und/oder zu schulen; wer das HACCP-Verfahren verantwortet, braucht eine angemessene Schulung in den HACCP-Grundsätzen. Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, muss nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) entsprechende Fachkenntnisse haben und auf Verlangen der Behörde nachweisen. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung, die Kenntnisse der Lebensmittelhygiene vermittelt, wird dies für eine entsprechende Tätigkeit vermutet.

Wie lange dauert der Lehrgang „Hygienebeauftragte(r) im Hotel- und Gaststättenwesen“?

Dauer, Format und Termine stimmen wir auf Anfrage mit Ihnen ab – als Präsenzkurs, Inhouse-Schulung oder Webkurs.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach bestandener Multiple-Choice-Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Hygienebeauftragte(r) im Hotel- und Gaststättenwesen.

Wann finden die nächsten Termine statt?

Termine vereinbaren wir auf Anfrage; ab 6 verbindlichen Anmeldungen können zusätzliche Termine – auch als Inhouse-Kurs – festgelegt werden.

Fragen zum Lehrgang?

Wir beraten Sie zu Inhalten, Anerkennung durch Ihre Behörde, Inhouse-Kursen und freien Plätzen.