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Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Häufige Fragen

Antworten rund um Lehrgänge, Zertifikate, Beratung und Gutachten. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Allgemein

Was ist ein Hygienebeauftragter?

Hygienebeauftragte sind in ihrer Einrichtung Ansprechpartner für alle Hygienefragen. Sie wirken bei der Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans mit, überwachen die festgelegten Hygienemaßnahmen und führen Hygienebelehrungen für Kolleginnen und Kollegen durch und dokumentieren sie.

Wie oft muss ein Hygienebeauftragter sein Wissen auffrischen?

Die Hygieneverordnungen der Länder empfehlen eine Auffrischung des Hygienewissens im Abstand von ein bis zwei Jahren; die Rezertifizierung der Zertifikate ist regelmäßig vorgesehen. Hygiene Hanitzsch bietet dafür eintägige Rezertifizierungskurse als Webkurs an.

Welche Unterlagen erhalte ich im Lehrgang?

Die Teilnehmenden erhalten umfangreiche Kursunterlagen mit den Vortragsskripten; in einigen Lehrgängen zusätzlich einen USB-Stick mit hygienerelevanten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Musterplänen und Checklisten. Nach dem Kurs stehen Unterlagen teils als passwortgeschützter Download bereit.

Wie wird das Zertifikat erworben?

Zum Abschluss der Lehrgänge legen die Teilnehmenden eine Multiple-Choice-Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt – bei kombinierten Lehrgängen zwei Zertifikate, zum Beispiel für Hygienebeauftragte und für die Sachkunde Medizinprodukteaufbereitung.

Bieten Sie auch Hygieneberatung vor Ort an?

Ja: Praxisbegehungen, die Vorbereitung und Begleitung amtlicher Begehungen, Hygienekonzepte bei Neugründung oder Umbau, Inhouse-Schulungen, Hygieneaudits und Compliance-Prüfungen.

Abklatschproben

Wie oft sollte die Flächendesinfektion mit Abklatschproben überprüft werden?

Die KRINKO überlässt Umfang und Wiederholungsabstände des Hygienemonitorings in ambulanten Einrichtungen der Leitung. Wir empfehlen, die Wirksamkeit mindestens einmal im Jahr zu prüfen und zusätzlich bei besonderen Anlässen – etwa nach einem Wechsel des Desinfektionsmittels, bei neuem Personal, nach einem Umbau oder bei einem Ausbruchsgeschehen.

Welche Flächen werden bei Abklatschproben beprobt?

Beprobt werden Flächen mit besonderer Hygienerelevanz, zum Beispiel Behandlungsliegen, Arbeitsflächen für aseptische Tätigkeiten, häufig berührte Handkontaktflächen und Flächen im Aufbereitungsbereich. Welche Stellen sinnvoll sind, legen wir gemeinsam anhand Ihres Hygieneplans und Ihrer Abläufe fest.

Was bedeutet die Angabe KBE im Befund?

KBE steht für koloniebildende Einheiten. Jede Kolonie auf der bebrüteten Nährbodenplatte ist aus einer einzelnen Zelle oder einem Zellverband gewachsen, der auf der geprüften Fläche haftete. Angegeben wird die Zahl je Platte oder je Quadratzentimeter; sie muss fachlich bewertet werden.

Was passiert, wenn die Ergebnisse auffällig sind?

Wir suchen gemeinsam nach der Ursache, etwa ein ungeeignetes Mittel, eine zu niedrige Konzentration, eine zu kurze Einwirkzeit, ungeeignete Tücher oder Lücken in der Wischtechnik. Danach passen wir Hygieneplan und Unterweisung an und empfehlen eine Nachkontrolle, um die Verbesserung zu belegen.

Beauftragte(r) für Medizinproduktesicherheit

Ab wie vielen Beschäftigten braucht eine Einrichtung eine(n) Beauftragte(n) für Medizinproduktesicherheit?

Die Pflicht gilt für Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (§ 6 Abs. 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, MPBetreibV). Unterhält ein Betreiber mehrere Gesundheitseinrichtungen, ist für jede Einrichtung mit mehr als 20 Beschäftigten eine eigene Person zu bestimmen. Wie die Beschäftigten im Einzelfall zu zählen sind, klären Sie im Zweifel mit der zuständigen Landesbehörde.

Ist für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit eine bestimmte Weiterbildung vorgeschrieben?

Nein. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Weiterbildung nicht einheitlich geregelt und keine rechtliche Voraussetzung für die Funktion. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Eine Schulung hilft, die nötige Sachkunde aufzubauen und zu dokumentieren.

Was ist ein mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis?

Nach § 2 der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) ist das ein Vorkommnis, bei dem nicht ausgeschlossen ist, dass es auf einer unerwünschten Nebenwirkung, einer Fehlfunktion oder einer Verschlechterung der Eigenschaften oder der Leistung eines Produkts beruht – einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale oder unzureichender Herstellerinformationen. Hinzukommen muss, dass es direkt oder indirekt zum Tod, zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Person oder zu einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geführt hat oder hätte führen können. Solche Vorkommnisse sind unverzüglich zu melden.

Muss die Einrichtung eine E-Mail-Adresse der oder des Beauftragten veröffentlichen?

Ja. Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine Funktions-E-Mail-Adresse der oder des Beauftragten auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gemacht ist (§ 6 Abs. 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, MPBetreibV). Eine Funktionsadresse bleibt auch bei personellen Wechseln erreichbar. Wer das vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, handelt ordnungswidrig (§ 19 Nr. 2 MPBetreibV).

Begleitung bei amtlichen Praxisbegehungen

Darf eine externe Hygieneberatung bei der amtlichen Begehung dabei sein?

Die Einrichtung kann eine fachliche Beratung hinzuziehen; die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Behörde bleiben aber bei der Einrichtung und ihrer Leitung. Es empfiehlt sich, die Teilnahme bei der Terminabstimmung kurz mit der Behörde abzusprechen.

Wie viel Vorlauf braucht die Vorbereitung auf eine amtliche Begehung?

Je früher, desto besser: Nachschulungen, die Aktualisierung des Hygieneplans oder eine ausstehende Validierung brauchen Zeit. Melden Sie sich am besten direkt nach Eingang der Ankündigung – oder bereiten Sie sich mit einer regelmäßigen Praxisbegehung vor, bevor eine Ankündigung kommt.

Begleiten Sie auch Begehungen durch die Berufsgenossenschaft?

Ja. Wir bereiten auf Begehungen durch Gesundheitsamt und Berufsgenossenschaft vor und begleiten auf Wunsch den Termin. Bei Überprüfungen durch die Medizinprodukte-Überwachung unterstützen wir vor allem bei Aufbereitung, Validierung und Dokumentation.

Was sollte die Praxis nach einer amtlichen Begehung tun?

Lesen Sie das Protokoll zeitnah, notieren Sie die gesetzten Fristen und legen Sie für jede Maßnahme fest, wer sie bis wann umsetzt. Dokumentieren Sie die Umsetzung mit aktualisierten Plänen, Schulungsnachweisen oder Rechnungen, damit Sie Nachweise fristgerecht einreichen können.

Beratung

Wann lohnt sich eine externe Hygieneberatung?

Typische Anlässe sind eine Praxisgründung, ein Umbau oder Umzug, eine angekündigte amtliche Begehung, neue Geräte oder Aufbereitungsverfahren und personelle Wechsel im Hygieneteam. Ein Blick von außen hilft zudem, Routinefehler zu erkennen, die im Alltag nicht mehr auffallen.

Welche Unterlagen sollte ich für eine Hygieneberatung bereithalten?

Hilfreich sind der aktuelle Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsplan, die Nachweise über die Unterweisung der Beschäftigten und – wenn Sie Medizinprodukte aufbereiten – Arbeitsanweisungen sowie Validierungs- und Prüfberichte. Bei Neubau oder Umbau kommen Grundriss oder Entwurfsplanung hinzu.

Ersetzt eine Hygieneberatung die Überwachung durch das Gesundheitsamt?

Nein. Die behördliche Überwachung nach Infektionsschutz-, Medizinprodukte- und Arbeitsschutzrecht bleibt unberührt. Eine Beratung hilft aber, Anforderungen rechtzeitig umzusetzen und bei einer Begehung sicher nachzuweisen.

Was kostet eine Hygieneberatung?

Der Aufwand hängt von Art und Größe der Einrichtung und vom gewünschten Umfang ab, etwa Begehung, Audit oder Begleitung einer amtlichen Begehung. Die Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Beratung zum Hygienekonzept bei Neugründung/Umbau

Braucht jede Praxis einen eigenen Aufbereitungsraum?

Nicht zwingend. Nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung genügt in Arztpraxen, die nur Medizinprodukte ohne erhöhte Anforderungen aufbereiten, ein eigener Bereich mit Zonentrennung in unrein, rein und Lagerung; eine zeitliche Trennung ist möglich. Werden Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen aufbereitet, etwa beim ambulanten Operieren oder in der Endoskopie, sind bei Neu-, Zu- und Umbauten eigene Aufbereitungsräume vorgesehen.

Welche Anforderungen gelten für Handwaschbecken in der Praxis?

Nach der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene braucht ein Handwaschplatz warmes und kaltes Wasser, wandmontierte Spender für Händedesinfektionsmittel und Waschpräparat sowie Einmalhandtücher. Bei Neueinrichtung ist auf ein ausreichend großes, tiefes Becken ohne Überlauf zu achten, und der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein. Angrenzende saubere Arbeitsflächen sind durch einen Spritzschutz abzuschirmen.

Muss das Gesundheitsamt bei einem Umbau beteiligt werden?

Für Einrichtungen, die unter die Landeshygieneverordnung fallen, kann das vorgeschrieben sein. In Sachsen ist das Gesundheitsamt bei Bauplanungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und vergleichbare Reha-Einrichtungen rechtzeitig über das Bauordnungsamt einzubeziehen (§ 2 Abs. 4 SächsMedHygVO).

Welche Bodenbeläge und Oberflächen eignen sich für Praxisräume?

Fußböden, Arbeitsflächen und Oberflächen von Arbeitsmitteln müssen nach der TRBA 250 leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein. Klären Sie deshalb vor der Auswahl, welche Mittel laut Hygieneplan eingesetzt werden, und lassen Sie sich die Beständigkeit vom Hersteller bestätigen.

Compliance-Prüfung

Was bedeutet Compliance in der Hygiene?

Compliance bezeichnet das Ausmaß, in dem Hygieneempfehlungen und -festlegungen tatsächlich befolgt werden. Bei der Händehygiene beschreibt sie, in welchem Anteil der Situationen, in denen eine Händedesinfektion angezeigt ist, diese auch korrekt durchgeführt wird.

Reicht der Verbrauch an Händedesinfektionsmittel als Nachweis der Compliance?

Nein. Der Verbrauch ist ein Surrogatparameter: Er zeigt Trends über längere Zeiträume, lässt aber keine direkten Rückschlüsse darauf zu, ob die Händedesinfektion bei der richtigen Indikation und mit der richtigen Technik erfolgt. Die KRINKO empfiehlt, Beobachtung, elektronische Systeme und Verbrauchsmessung möglichst zu kombinieren.

Verändert die Beobachtung das Verhalten der Mitarbeitenden?

Das ist möglich: Wer weiß, dass er beobachtet wird, arbeitet häufig gewissenhafter als sonst (Hawthorne-Effekt). Die Beobachtung ist deshalb eine Momentaufnahme, die wir mit Befragungen und Verbrauchsdaten ergänzen.

Gutachten

In welchen Fällen ist ein Hygiene-Gutachten sinnvoll?

Immer dann, wenn ein hygienischer Sachverhalt unabhängig und schriftlich begründet bewertet werden soll: bei Streitigkeiten über Ursachen und Verantwortung, bei Anforderungen von Behörden oder im Qualitätsmanagement. Das Gutachten stellt Befunde, Bewertung und Empfehlungen nachvollziehbar dar.

Welche Qualifikation hat der Sachverständige?

Dr. Helge Hanitzsch ist zertifizierter Sachverständiger für Hygiene und Desinfektion (Zertifizierung 2017 nach DIN EN ISO/IEC 17024) und bei der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) als Sachverständiger für Hygiene, Desinfektion und Trinkwasser eingetragen. Er ist Mitglied im B.Z.S. e.V. sowie geprüfter und zertifizierter Desinfektor.

Was kostet ein Hygiene-Gutachten?

Das hängt von Fragestellung, Umfang und Aufwand ab, etwa von Ortsterminen oder erforderlichen Laboruntersuchungen. Nach Klärung des Sachverhalts erhalten Sie ein Angebot. Sprechen Sie uns an.

Hygiene im Tattoo- und Piercingstudio

Muss ich mein Tattoo- oder Piercingstudio beim Gesundheitsamt anmelden?

Das regelt jedes Bundesland selbst. In Nordrhein-Westfalen müssen Betreiber die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen; in Sachsen ist unter anderem die Inbetriebnahme eines Sterilisators anzuzeigen, und die Hygienekenntnisse sind nachzuweisen. Klären Sie vor der Eröffnung mit Ihrem Gesundheitsamt, was vor Ort gilt.

Welcher Sterilisator eignet sich für ein Tattoo- oder Piercingstudio?

Geeignet ist ein validierbares Dampfsterilisationsverfahren. Bayern verlangt ein für das jeweilige Gerät geeignetes, validiertes Verfahren und bevorzugt die Dampfsterilisation; Nordrhein-Westfalen schreibt einen Dampfsterilisator der Klasse B mit fraktioniertem Vor- und Nachvakuum vor. In Sachsen sind zusätzlich halbjährliche Leistungsprüfungen und chemische Indikatoren bei jedem Sterilisiervorgang vorgeschrieben.

Darf ich Flächen im Studio mit Desinfektionsspray behandeln?

Flächen werden grundsätzlich wischdesinfiziert. Die KRINKO rät aus Arbeitsschutzgründen vom Sprühen ab und hält es nur dort für zulässig, wo eine Fläche mit dem Tuch nicht erreichbar ist. Verwenden Sie geprüfte Mittel mit mindestens begrenzt viruzider Wirkung und halten Sie die Einwirkzeit ein.

Wie lange müssen Sterilisationsprotokolle im Studio aufbewahrt werden?

In Sachsen schreibt die Sächsische Hygiene-Verordnung vor, Prüfberichte und Sterilisationsdokumentationen 30 Jahre aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. In anderen Ländern gelten eigene Regeln; im Zweifel gibt das zuständige Gesundheitsamt Auskunft.

Braucht ein Tattoostudio einen schriftlichen Hygieneplan?

Ja, in vielen Ländern ausdrücklich. Sachsen verlangt, Reinigung, Desinfektion und Sterilisation samt ihrer Funktionsüberprüfung in einem Hygieneplan zu dokumentieren, ihn jährlich zu aktualisieren und die Beschäftigten jährlich zu belehren. Auch Nordrhein-Westfalen schreibt einen an den Betrieb angepassten Hygieneplan vor.

Welche Handschuhe sind beim Tätowieren und Piercen geeignet?

Getragen werden medizinische Einmalhandschuhe, für jede Kundin und jeden Kunden neue. Die TRBA 250 nennt für möglichen Kontakt mit Körperflüssigkeiten flüssigkeitsdichte, ungepuderte und allergenarme medizinische Handschuhe mit einem AQL von höchstens 1,5. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen werden die Hände desinfiziert.

Hygieneaudits

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneaudit und Praxisbegehung?

Die Praxisbegehung ist Teil des Hygieneaudits und liefert ein direktes Feedback zum Ist-Zustand. Das Audit umfasst zusätzlich die Prüfung der Unterlagen, Fragebögen und Interviews, eine systematische Bewertung aller Kriterien und einen schriftlichen Auditbericht mit den erforderlichen Maßnahmen.

Nach welchen Vorgaben wird im Hygieneaudit bewertet?

Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Anforderungen und offiziellen Leitlinien, für Arztpraxen etwa Infektionsschutzgesetz, Landeshygieneverordnung, KRINKO-Empfehlungen, Medizinprodukte-Betreiberverordnung und TRBA 250. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, hängt von Art und Bundesland der Einrichtung ab.

Wie oft sollte ein Hygieneaudit stattfinden?

Eine allgemeine gesetzliche Frist für externe Audits gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Audit in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Qualitätsmanagements und nach größeren Veränderungen. In Sachsen müssen Einrichtungen wie ambulante OP-Zentren und Dialyseeinrichtungen die in ihren Hygieneplänen festgelegten Abläufe ohnehin jährlich evaluieren (§ 3 Abs. 8 SächsMedHygVO).

Welche Mitarbeitenden werden in das Hygieneaudit einbezogen?

Praxisleitung, Hygienebeauftragte und die Beschäftigten der geprüften Bereiche, etwa der Aufbereitung. Die Gespräche mit dem Team zeigen, wie Regeln im Alltag gelebt werden.

Hygienebeauftragte: wann Pflicht?

Braucht jede Arztpraxis eine Hygienebeauftragte oder einen Hygienebeauftragten?

Bundesrechtlich nicht: Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Praxisleitung, die erforderlichen Hygienemaßnahmen sicherzustellen, schreibt aber keine Beauftragten vor. Eine Pflicht kann sich aus der Hygieneverordnung des Landes ergeben, etwa für ambulant operierende Praxen oder in Nordrhein-Westfalen für Praxen mit invasiven Eingriffen. Die KRINKO empfiehlt unabhängig davon, je nach Größe mindestens eine Person als Hygienebeauftragte fortzubilden.

Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Hygienebeauftragte benannt ist?

Die Verantwortung bleibt bei der Leitung der Einrichtung. Nach § 23 Abs. 3 IfSG müssen die Leitungen sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen getroffen werden. Hygienebeauftragte unterstützen die Leitung als Ansprechpersonen und Multiplikatoren im Team.

Was unterscheidet eine Hygienebeauftragte von einer Hygienefachkraft?

Hygienefachkräfte gehören zum Hygienefachpersonal und haben eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung, für die in der Regel eine Pflegeausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt werden. Hygienebeauftragte übernehmen Hygieneaufgaben neben ihrer eigentlichen Tätigkeit und haben eine deutlich kürzere Fortbildung. In der Praxis arbeiten beide zusammen, zum Beispiel wenn eine externe Hygienefachkraft berät.

Wie viele Stunden umfasst eine anerkannte Fortbildung für Hygienebeauftragte?

Einheitlich geregelt ist das nicht, häufig sind es 40 Stunden bzw. Unterrichtseinheiten. So sieht die Leitlinie der Vereinigung der Hygienefachkräfte für Hygienebeauftragte in der Pflege mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten vor, in Sachsen müssen hygienebeauftragte Ärzte eine anerkannte Fortbildung von mindestens 40 Stunden nachweisen. Einzelne Landesverordnungen nennen für Hygienebeauftragte in Praxen 24 bis 40 Stunden.

Muss ein Tattoo-, Piercing- oder Kosmetikstudio eine Hygienebeauftragte bestellen?

Das Infektionsschutzgesetz schreibt dafür keine Hygienebeauftragten vor, das Gesundheitsamt kann solche Betriebe aber nach § 36 Abs. 2 IfSG überwachen. Die Länder regeln die Hygiene in eigenen Verordnungen: Wer in Sachsen tätowiert, piercet oder kosmetisch mit Instrumenten arbeitet, die die Haut verletzen können, muss Hygienekenntnisse gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen, einen Hygieneplan führen und die Beschäftigten mindestens jährlich darüber belehren.

Muss eine Pflegeeinrichtung eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft benennen?

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet § 35 Abs. 3 IfSG die Länder, die Ausstattung mit hygienebeauftragten Pflegefachkräften oder Hygienefachkräften per Verordnung zu regeln. Brandenburg verlangt zum Beispiel mindestens eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft mit einer Fortbildung von mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Maßgeblich ist die Verordnung des jeweiligen Landes.

Hygienebeauftragte(r) im Hotel- und Gaststättenwesen

Ersetzt der Lehrgang die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Nein. Wer erstmals in einer Gaststättenküche arbeitet oder beim Umgang mit den in § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommt, braucht eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt. Die weiteren Belehrungen nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre sind Aufgabe des Arbeitgebers; Hygienebeauftragte können ihn bei Organisation und Dokumentation unterstützen.

Was bedeutet HACCP für ein Hotel oder eine Gaststätte?

HACCP steht für Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Nach Art. 5 der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) müssen Lebensmittelunternehmer ständige Verfahren auf dieser Grundlage einrichten, durchführen und aufrechterhalten: Gefahren ermitteln, kritische Kontrollpunkte festlegen und überwachen, Korrekturmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen vorsehen und alles dokumentieren. Dokumente und Aufzeichnungen müssen der Art und Größe des Betriebs angemessen sein.

Wer muss in einem Gastronomiebetrieb in Lebensmittelhygiene geschult sein?

Nach Anhang II Kapitel XII der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) sind alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit zu überwachen und zu unterweisen und/oder zu schulen; wer das HACCP-Verfahren verantwortet, braucht eine angemessene Schulung in den HACCP-Grundsätzen. Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, muss nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) entsprechende Fachkenntnisse haben und auf Verlangen der Behörde nachweisen. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung, die Kenntnisse der Lebensmittelhygiene vermittelt, wird dies für eine entsprechende Tätigkeit vermutet.

Hygienebeauftragte(r) im Kosmetik- und Nagelstudio + Sachkunde MP-Aufbereitung

Muss ein Kosmetik- oder Nagelstudio eine(n) Hygienebeauftragte(n) benennen?

Die Sächsische Hygiene-Verordnung schreibt keine bestimmte Funktionsbezeichnung vor. Sie verlangt aber, dass alle, die dort erfasste Tätigkeiten berufsmäßig ausüben, Hygienekenntnisse besitzen und dem Gesundheitsamt nachweisen, und dass die innerbetrieblichen Hygieneverfahren in einem Hygieneplan dokumentiert sind. Eine geschulte Person, die Hygieneplan, Aufbereitung und Belehrungen koordiniert, erleichtert die Umsetzung im Alltag. In anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten.

Müssen Instrumente im Kosmetik- und Nagelstudio sterilisiert werden?

Das hängt vom Einsatz ab. Nach der Sächsischen Hygiene-Verordnung müssen Instrumente, mit denen die Haut bestimmungsgemäß durchtrennt wird, steril sein; häufig werden dafür sterile Einmalprodukte verwendet, die nur einmal eingesetzt werden. Instrumente, die die Haut nur unbeabsichtigt verletzen können, sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren – und nach einer tatsächlichen Verletzung zusätzlich zu sterilisieren. Andere Länder regeln das ähnlich, teils mit abweichenden Details.

Gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung auch für Kosmetikstudios?

Ja, soweit dort Produkte im Sinne des Medizinprodukterechts betrieben oder benutzt werden. Seit dem 1. August 2025 zählen dazu auch bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung aus Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung, etwa Laser- und IPL-Geräte zur Haarentfernung. Als Betreiber gilt nach der Verordnung auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält.

Hygienebeauftragte(r) im Sanitätshaus + Sachkunde MP-Aufbereitung

Wer trägt die Betreiberpflichten für Hilfsmittel, die ein Sanitätshaus bereitstellt?

Das hängt nach § 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) davon ab, wem das Produkt gehört. Bleibt es im Eigentum des Versorgenden, nimmt dieser die Betreiberpflichten wahr; stellt ein Dritter – etwa ein Sanitätshaus – auf Veranlassung des Versorgenden ein Produkt bereit, das in seinem Eigentum bleibt, ist er selbst verantwortlich. Geht das Produkt in das Eigentum der Patientin oder des Patienten über, bleibt der Versorgende zuständig, kann die Aufgaben aber ganz oder teilweise vertraglich auf einen Dritten übertragen.

Müssen Hilfsmittel vor dem Wiedereinsatz sterilisiert werden?

Nicht grundsätzlich. Entscheidend sind die Herstellerangaben und die Risikobewertung des einzelnen Produkts: Hilfsmittel, die nur mit intakter Haut in Berührung kommen, gelten nach der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als unkritische Medizinprodukte, für die Reinigung und Desinfektion vorgesehen sind. Bestehen Zweifel an der Einstufung, ist das Produkt der höheren Risikostufe zuzuordnen.

Wie oft müssen Mitarbeitende im Sanitätshaus zu Hygiene und Infektionsschutz unterwiesen werden?

Je nach Gefährdungsbeurteilung verlangt die Biostoffverordnung eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen (§ 14 BioStoffV).

Hygieneinfobriefe

Wie oft erscheinen die Hygieneinfobriefe?

Mindestens zweimal im Jahr. Sie informieren über aktuelle Änderungen hygienerelevanter Gesetze, Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen und Technischer Regeln.

Für wen sind die Hygieneinfobriefe gedacht?

Für Einrichtungen im Gesundheits-, Pflege- und Dienstleistungsbereich, die Hygienevorschriften umsetzen müssen, etwa Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Sanitätshäuser, podologische Praxen, Piercing- und Kosmetikstudios. Sie eignen sich auch für Hygienebeauftragte, die ihr Wissen zwischen zwei Fortbildungen aktuell halten wollen.

Ersetzen die Hygieneinfobriefe die Unterweisung oder eine Rezertifizierung?

Nein. Die Infobriefe informieren über Änderungen, ersetzen aber weder die mündliche, mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten nach der Biostoffverordnung noch die Auffrischung von Qualifikationen, etwa die Rezertifizierung für Hygienebeauftragte.

Hygienepläne

Ist ein Hygieneplan für jede Praxis Pflicht?

Für Einrichtungen wie ambulante OP-Zentren und Dialyseeinrichtungen schreibt § 23 Abs. 5 IfSG Hygienepläne vor; für Arzt- und Zahnarztpraxen mit invasiven Eingriffen können die Länder dies per Verordnung vorsehen. Unabhängig davon verlangt die TRBA 250 von Arbeitgebern im Gesundheitsdienst einen schriftlichen Hygieneplan für die einzelnen Arbeitsbereiche.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Er sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden, außerdem bei neuen Geräten, Verfahren, Mitteln oder Rechtsänderungen. Teilweise ist das ausdrücklich geregelt: In Sachsen müssen Betriebe nach der Sächsischen Hygiene-Verordnung, etwa Tattoo- und Piercingstudios, ihren Hygieneplan mindestens jährlich aktualisieren, Einrichtungen nach der SächsMedHygVO die festgelegten Abläufe jährlich evaluieren.

Was unterscheidet Hygieneplan, Desinfektionsplan und Hautschutzplan?

Der Hygieneplan beschreibt alle innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, welche Flächen und Gegenstände mit welchem Mittel, in welcher Konzentration, wie oft und von wem gereinigt oder desinfiziert werden. Der Hautschutzplan, den die TRBA 250 fordert, regelt Hautreinigung, Hautschutz und Hautpflege der Beschäftigten.

Kann ich einen Muster-Hygieneplan einfach übernehmen?

Muster und Rahmenhygienepläne sind eine gute Grundlage, müssen aber an Tätigkeiten, Räume, Geräte und Mittel der eigenen Einrichtung angepasst werden. Auch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen stellt seine Mustervorlage für Arztpraxen ausdrücklich zur individuellen Anpassung bereit.

Inhouse Hygieneschulungen, Workshops

Wie oft muss die Hygieneunterweisung stattfinden?

Nach § 14 Abs. 3 BioStoffV vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen und in einer verständlichen Form und Sprache. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Kann eine externe Schulung die Unterweisung durch den Arbeitgeber ersetzen?

Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, denn er muss sicherstellen, dass die Unterweisung stattfindet. Eine externe Fachkraft kann sie durchführen oder unterstützen, wenn die Inhalte auf Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Arbeitsplätze der Einrichtung abgestimmt sind.

Wer sollte an der Hygieneunterweisung teilnehmen?

Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben – in Praxen und Pflegeeinrichtungen in der Regel das gesamte Team einschließlich eigener Reinigungskräfte. Neue Mitarbeitende sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu unterweisen.

Wie lange dauert eine Inhouse-Schulung?

Das bestimmen Sie: von einer kompakten jährlichen Unterweisung bis zum ausführlichen Workshop. Dauer und Themen stimmen wir auf Ihre Einrichtung und Ihr Team ab.

Praxisbegehung Gesundheitsamt

Darf das Gesundheitsamt unangekündigt in die Praxis kommen?

Ja. Bei der infektionshygienischen Überwachung dürfen die Beauftragten des Gesundheitsamts Betriebsräume zu den Betriebs- und Geschäftszeiten betreten, Unterlagen einsehen und Proben entnehmen (§ 15a IfSG). Routinebegehungen werden in der Regel angekündigt; bei einem konkreten Anlass, etwa nach einer Beschwerde, kann die Behörde auch unangekündigt kommen.

Wie oft findet eine Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt statt?

Ein bundeseinheitliches Intervall gibt es nicht; die zuständige Behörde plant die Überwachung selbst. Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt, andere Arztpraxen können überwacht werden. Für den Arbeitsschutz müssen die Länder seit 2026 jedes Jahr mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigen.

Welche Unterlagen will das Gesundheitsamt bei einer Begehung sehen?

Typisch sind der aktuelle Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsplan und die Nachweise über die Unterweisung der Beschäftigten. Wer Medizinprodukte aufbereitet, sollte außerdem Einstufung, Arbeitsanweisungen, Validierungs- und Prüfberichte sowie Sachkundenachweise bereithalten. Vor angekündigten Begehungen fordern Behörden Unterlagen oft vorab an oder versenden einen Selbstauskunftsbogen.

Was passiert, wenn bei der Praxisbegehung Mängel festgestellt werden?

Die Behörde hält ihre Feststellungen in einem Protokoll fest. Je nach Umfang und Schwere der Mängel setzt sie eine Frist zur Behebung, verlangt einen Maßnahmenplan oder Nachweise oder führt eine Nachbegehung durch. Bei gravierenden Mängeln sind Anordnungen bis hin zur Untersagung einzelner Tätigkeiten möglich.

Kostet eine Begehung durch das Gesundheitsamt Gebühren?

In der Regel ja, Praxisbegehungen sind meist gebührenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Gebührenrecht des jeweiligen Bundeslandes.

Wer sollte bei einer amtlichen Praxisbegehung anwesend sein?

Üblich sind die Praxisleitung und die für Hygiene zuständige Person, etwa die oder der Hygienebeauftragte. Sie kennen die Abläufe, können Unterlagen vorlegen und Fragen beantworten; Beschäftigte zeigen bei Bedarf einzelne Arbeitsschritte wie die Aufbereitung. Die Praxis kann zusätzlich eine externe Hygieneberatung hinzuziehen.

Praxisbegehungen

Worin unterscheidet sich Ihre Praxisbegehung von einer Begehung durch das Gesundheitsamt?

Unsere Praxisbegehung ist eine freiwillige, beratende Überprüfung ohne behördliche Folgen. Sie zeigt Verbesserungspotenziale, bevor eine Behörde sie feststellt, ersetzt die amtliche Überwachung aber nicht.

Was ist eine Hygienebegehung mit Schwerpunkt?

Bei einer Schwerpunktbegehung wählen Sie einen Bereich, den wir vertieft prüfen, etwa die Aufbereitung von Medizinprodukten, die Flächendesinfektion oder die Händehygiene. Das bietet sich an, wenn ein Bereich neu organisiert wurde oder eine Behörde dazu Hinweise gegeben hat.

Wann ist eine freiwillige Praxisbegehung sinnvoll?

Eine gesetzliche Frist für freiwillige Begehungen gibt es nicht. Sinnvoll ist sie nach einem Umbau oder Umzug, bei neuen Geräten oder Aufbereitungsverfahren, nach personellen Wechseln und vor einer angekündigten amtlichen Begehung. Sie lässt sich gut mit der jährlichen Überprüfung des Hygieneplans verbinden.

Wie bereite ich meine Praxis auf Ihre Begehung vor?

Legen Sie Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Unterweisungsnachweise und die Unterlagen zur Aufbereitung bereit. Arbeiten Sie am Tag der Begehung wie gewohnt, denn nur so zeigt sich der tatsächliche Ist-Zustand.

Raumdesinfektion (H2O2)

Ersetzt die H2O2-Vernebelung die Wischdesinfektion?

Nein. Wasserstoffperoxid wirkt nur auf optisch sauberen Oberflächen und in Blutresten gar nicht. Nach KRINKO und Robert Koch-Institut ist die Vernebelung deshalb nur als Ergänzung zu einer vorher durchgeführten Reinigung und Wischdesinfektion sinnvoll.

Wann darf ein Raum nach der Kaltvernebelung wieder genutzt werden?

Erst wenn gemessen wurde, dass die H2O2-Konzentration in der Raumluft unter den Arbeitsplatzgrenzwert von 0,5 ppm gefallen ist. Wie lange das dauert, hängt vom Raum und von der Lüftung ab; eine pauschale Zeitangabe ist deshalb nicht möglich.

Ist die H2O2-Vernebelung für Geräte und Medizinprodukte unbedenklich?

Nicht automatisch. Wasserstoffperoxid kann Materialien schädigen, und für Medizinprodukte liegt in der Regel keine Freigabe des Herstellers für dieses Verfahren vor. Empfindliche Geräte werden deshalb vorab geklärt und gegebenenfalls aus dem Raum entfernt oder gesondert desinfiziert.

Wirkt die Kaltvernebelung gegen alle Erreger?

Die Wirksamkeit hängt vom Mittel, vom Gerät und von den Bedingungen im Raum ab. Sie muss vom Hersteller nachgewiesen und für den konkreten Einsatz überprüft werden. Pauschale Prozentangaben zur Keimreduktion nennen wir deshalb nicht.

Sachkunde Medizinprodukteaufbereitung

Ist die Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten Pflicht?

Ja. Nach § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 MPBetreibV darf nur aufbereiten, wer aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einschlägiger Berufspraxis hat. Ein bestimmter Kurs ist nicht vorgeschrieben; entscheidend ist, dass die in Anlage 6 der KRINKO/BfArM-Empfehlung genannten Inhalte nachweislich beherrscht werden.

Reicht die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten als Sachkunde aus?

Eine Qualifikation wird vermutet, wenn die Inhalte der Aufbereitung im Rahmenlehrplan der Ausbildung verankert waren und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Wurden Inhalte nicht oder nicht auf aktuellem Stand vermittelt, sind sie nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung durch geeignete Fortbildungen zu ergänzen – in der Praxis meist durch einen Sachkundelehrgang.

Worin unterscheiden sich Sachkundelehrgang und Fachkunde I?

Der Sachkundelehrgang umfasst nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) mindestens 40 Unterrichtseinheiten und richtet sich an Praxispersonal mit Medizinalfachberuf; eigene Varianten gibt es für die Podologie sowie für Tätowierer und Piercer. Die Fachkunde I umfasst mindestens 120 Stunden plus Praxiseinsätze und führt zur Tätigkeitsbezeichnung Technische Sterilisationsassistentin bzw. Technischer Sterilisationsassistent, vor allem für Mitarbeitende in Aufbereitungseinheiten (AEMP) und OP-Bereichen.

Wie lange ist ein Sachkundezertifikat gültig?

Eine feste Gültigkeitsdauer nennt die MPBetreibV nicht, sie verlangt aber aktuelle Kenntnisse. Frischen Sie Ihr Wissen deshalb regelmäßig auf, insbesondere wenn neue Geräte, Verfahren oder Empfehlungen eingeführt werden, und dokumentieren Sie jede Fortbildung.

Brauchen Sanitätshäuser eine Sachkunde für die Aufbereitung von Hilfsmitteln?

Viele Hilfsmittel, etwa Pflegebetten, Rollstühle oder Inhalationsgeräte, sind Medizinprodukte. Wer sie für den Wiedereinsatz aufbereitet, braucht die dafür erforderlichen Kenntnisse; der Umfang richtet sich nach dem aufbereiteten Produktspektrum. Ob das Sanitätshaus selbst Betreiber ist oder die Betreiberaufgaben vertraglich für die Krankenkasse übernimmt, hängt nach § 3 MPBetreibV davon ab, wem das Produkt gehört.

Gilt die Sachkunde auch für Tattoo- und Piercingstudios?

Instrumente zum Tätowieren und Piercen sind in der Regel keine Medizinprodukte, daher gilt die MPBetreibV dort nicht unmittelbar. Die Hygieneverordnungen der Länder verlangen aber sterile Instrumente und Hygienekenntnisse; Bayern schreibt für die Aufbereitung ausdrücklich die Beachtung der KRINKO/BfArM-Empfehlung vor. Die DGSV hat dafür einen eigenen Sachkundelehrgang für Tätowierer und Piercer beschrieben.

Fragen zu Lehrgängen, Beratung oder Gutachten?

Dr. Helge Hanitzsch berät Sie persönlich – telefonisch, per E-Mail oder in einem kurzen Online-Termin.