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Hygiene in der Praxis Dr. Helge Hanitzsch

Beratung zum Hygienekonzept bei Neugründung/Umbau

Bei Neugründung, Umbau oder Umzug beraten wir Sie zu den baulich-funktionellen Hygieneanforderungen – von Handwaschplätzen und Desinfektionsmittelspendern über Oberflächen bis zum Aufbereitungsraum für Medizinprodukte. Je früher die Hygiene in die Planung einfließt, desto eher lassen sich teure Nachbesserungen vermeiden.

Wo kommen die Waschbecken hin? Wie gestalte ich den Fußboden. Wo sind welche Desinfektionsmittelspender zu installieren? Wie gestalte ich den Aufbereitungsraum für Medizinprodukte? Bei einem Neustart ist es schwer die hygienebaulichen und arbeitsschutzspezifischen Auflagen zu überblicken.

Aber auch nach einem Praxisumzug erfolgt meist kontrollierend eine Begehung durch das Gesundheitsamt.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter.

Typische Planungsfragen

Die meisten Hygienefragen einer Praxisplanung betreffen Wasser, Oberflächen und die Wege vom unreinen zum reinen Bereich. Diese Punkte klären wir mit Ihnen:

  • Handwaschplätze: Sie gehören in oder in die Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden, sowie zu Vorbereitungsräumen und unreinen Arbeitsbereichen. Nach der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene brauchen sie warmes und kaltes Wasser, wandmontierte Spender und Einmalhandtücher, bei Neueinrichtung ein ausreichend großes, tiefes Becken ohne Überlauf und einen Spritzschutz zu angrenzenden sauberen Arbeitsflächen.
  • Desinfektionsmittelspender: Überall, wo eine Händedesinfektion nötig ist, sollen Spender in unmittelbarer Nähe verfügbar sein.
  • Fußböden und Arbeitsflächen: Sie müssen leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein (TRBA 250).
  • Aufbereitungsraum: Nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung genügt in Arztpraxen, die nur Medizinprodukte ohne erhöhte Anforderungen aufbereiten, ein eigener Bereich mit Zonentrennung in unrein – rein – Lagerung. Wer Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen aufbereitet, etwa beim ambulanten Operieren oder in der Endoskopie, sieht bei Neu-, Zu- und Umbauten eigene Aufbereitungsräume vor. Welche Geräte nötig sind, hängt vom Aufbereitungsprofil ab.
  • Pausenbereiche: An Arbeitsplätzen mit Kontaminationsgefahr darf nicht gegessen oder getrunken werden; dafür sind Pausenräume oder abgetrennte Pausenbereiche vorzusehen (TRBA 250).

Wann Sie uns einbinden sollten

Am besten, bevor Grundriss, Installationen und Einrichtung feststehen. Später lassen sich Waschbecken, Wasseranschlüsse oder die Raumaufteilung einer Aufbereitung nur mit Aufwand ändern. Sinnvolle Zeitpunkte sind:

  • bei der Auswahl geeigneter Räume,
  • während der Entwurfs- und Ausführungsplanung,
  • vor der Bestellung von Aufbereitungsgeräten,
  • vor der Inbetriebnahme, wenn Hygieneplan, Unterweisung des Teams und Validierung der Aufbereitung anstehen.

Für Einrichtungen, die unter die Landeshygieneverordnung fallen, gelten zusätzliche Pflichten: In Sachsen ist das Gesundheitsamt bei Bauplanungen etwa für Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen rechtzeitig über das Bauordnungsamt einzubeziehen (§ 2 Abs. 4 SächsMedHygVO).

Häufige Fragen

Braucht jede Praxis einen eigenen Aufbereitungsraum?

Nicht zwingend. Nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung genügt in Arztpraxen, die nur Medizinprodukte ohne erhöhte Anforderungen aufbereiten, ein eigener Bereich mit Zonentrennung in unrein, rein und Lagerung; eine zeitliche Trennung ist möglich. Werden Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen aufbereitet, etwa beim ambulanten Operieren oder in der Endoskopie, sind bei Neu-, Zu- und Umbauten eigene Aufbereitungsräume vorgesehen.

Welche Anforderungen gelten für Handwaschbecken in der Praxis?

Nach der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene braucht ein Handwaschplatz warmes und kaltes Wasser, wandmontierte Spender für Händedesinfektionsmittel und Waschpräparat sowie Einmalhandtücher. Bei Neueinrichtung ist auf ein ausreichend großes, tiefes Becken ohne Überlauf zu achten, und der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein. Angrenzende saubere Arbeitsflächen sind durch einen Spritzschutz abzuschirmen.

Muss das Gesundheitsamt bei einem Umbau beteiligt werden?

Für Einrichtungen, die unter die Landeshygieneverordnung fallen, kann das vorgeschrieben sein. In Sachsen ist das Gesundheitsamt bei Bauplanungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und vergleichbare Reha-Einrichtungen rechtzeitig über das Bauordnungsamt einzubeziehen (§ 2 Abs. 4 SächsMedHygVO).

Welche Bodenbeläge und Oberflächen eignen sich für Praxisräume?

Fußböden, Arbeitsflächen und Oberflächen von Arbeitsmitteln müssen nach der TRBA 250 leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein. Klären Sie deshalb vor der Auswahl, welche Mittel laut Hygieneplan eingesetzt werden, und lassen Sie sich die Beständigkeit vom Hersteller bestätigen.

Fragen zu Lehrgängen, Beratung oder Gutachten?

Dr. Helge Hanitzsch berät Sie persönlich – telefonisch, per E-Mail oder in einem kurzen Online-Termin.